Mediation im Jugendstrafrecht

- Täter-Opfer-Ausgleich -

Schon der Name deutet an, was Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Kern beinhaltet: Er ist das Angebot an die Beteiligten eines Strafverfahrens, das Geschehene gemeinsam zu klären und in einem Prozess der Entscheidungsfindung einen Ausgleich zu erarbeiten. Dies kann z.B. in einem gemeinsamen Gespräch geschehen, in dem eine Vereinbarung über die Form der Wiedergutmachung getroffen wird.

Natürlich findet ein solches Gespräch nur dann statt, wenn alle mit einer Begegnung einverstanden sind. Die Teilnahme an einem TOA ist freiwillig, denn eine klärende Begegnung macht nur dann Sinn, wenn man sich etwas zu sagen hat und bereit ist, zuzuhören.

Der gesamte Prozess - von der Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Wiedergutmachung - wird von eine:r Mediator:in begleitet. Er bzw. sie ist für den Ablauf und die Struktur des Verfahrens zuständig, die Beteiligten bestimmen den Inhalt und welche Wiedergutmachung in Frage kommt.

Durch eine Straftat werden nicht nur die Grenzen des Gesetzes überschritten. Diejenigen, die verletzt werden, sind die Menschen. Eine Verletzung kann tiefer gehen als körperliche oder materielle Schäden erkennen lassen. Vielleicht fühlen Sie sich unverstanden oder nicht ernstgenommen. Straftaten können auch Gefühle, wie Wut, Ärger, Angst, Schuld oder Trauer auslösen.

In der Öffentlichkeit eines Gerichtssaals ist es schwer, frei und umfassend darüber zu sprechen. Täter-Opfer-Ausgleich ist Teil des Strafverfahrens, doch durch ihn bietet das Gesetz den Beteiligten einen persönlichen Rahmen, in dem persönliche Verletzungen geklärt werden können.

Mit einem Klick auf den folgenden Link kommen Sie zu dem Video "Der Kontakt e.V. stellt sich vor" auf dem Youtube-Kanal des Leinebergland TV.

 

Bild vom Video "Der Kontakt e.V. stellt sich vor" des Leinebergland TV